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Allgemeine Reisebedingungen (ARB) I. Der Abschluß des Reisevertrages mit dem Inhalt dieser Reisebedingungen kommt dadurch zustande, daß die Reiseanmeldung des Kunden eingeht. Die verbindliche Reservierung wird durch eine schriftliche Vertragsbestätigung mitgeteilt, die bei rechtzeitiger Buchung drei Wochen vor Reisebeginn erteilt wird. II. Mit der Buchung und dem Zugang der Vertragsbestätigung werden vom Reisenden diese Allgemeinen Reisebedingungen anerkannt. Neben diesen Bedingungen gelten die Normen des BGB und der allgemeinen Gesetze. III. Brandenburgische Exkursionen behalten sich ausdrücklich vor, angebotene Reisen abzusagen. Dies gilt dann, wenn sich bis drei Wochen vor Reisebeginn nicht mindestens 25 Reisende (falls in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist) als Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Im Fall der Absage werden geleistete Zahlungen kosten- und spesenfrei an den Kunden zurückerstattet. IV. Der Reisende
hat das Recht, jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten bzw.
eine Stornierungserklärung über die gebuchte Reise abzugeben. Die
Stornierungsbedingungen sind nach diesen ARB wie folgt vereinbart: V. Die mit der Buchunsgbestätigung erteilte Rechnung ist vom Reisenden spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Es gilt dabei das Datum der Gutschrift bei Brandenburgische Exkursionen. Verspätete Zahlungen können mit Verzugszinsen belegt werden. VI. Die Haftung von Brandenburgische Exkursionen ist gemäß § 651 f BGB beschränkt, und zwar für sämtliche vertraglichen Schadenersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis. Alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Die Haftung von Brandenburgische Exkursionen wegen leichter Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. VII. Brandenburgische Exkursionen erklärt, daß eine Insolvenzrisikoversicherung rechtsgültig zugunsten der Reisenden abgeschlossen wurde. VIII. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sind binnen Monatsfrist nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen, da sie andernfalls verwirkt sind. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren binnen sechs Monaten nach Beendigung der Reise. Brandenburgische Exkursionen |